Hier erfahren
Sie mehr zu den Themen Wartung, Störungsbeseitigung,
Reparatur und Notruf/Personenbefreiung.
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jeweiligen Türen im Bild.
Wartung
Durch
das Ineinandergreifen von mechanischen, elektronischen
und elektrischen Bauteilen unterliegen Aufzüge,
wie alle technischen Anlagen, einem betriebsbedingten
Verschleiß.
Damit die
Betriebssicherheit, eine geringe Ausfallzeit sowie
die Werterhaltung an den Aufzügen gewährleistet
werden kann, erfordert dies unterschiedliche, auf
den Aufzug individuell angepasste Wartungsintervalle.
Zudem
definieren gesetzliche Bestimmungen durch die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
den Aufzug nach
dem Stand der Technik zu betreiben, zu überwachen
und die erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
fachkundig durch- bzw. ausführen zu lassen.
Die
Tätigkeiten, die bei einem Wartungsintervall
ausgeführt werden, sind in der Europäischen
Norm DIN EN 13015 verankert.
Dies ist der Leitfaden für die von uns angebotenen
Wartungen.
Die Wartungszyklen und Vertragsgestaltung richten
sich nach der Nutzungsart, der Frequentierung, den
baulichen Gegebenheiten, dem Alter der Anlage und
den Betreiberanforderungen.
Wir
beraten Sie gern und erstellen Ihnen, auch unter Einbeziehung
Ihrer Wünsche, ein maßgeschneidertes Angebot
für den Instandhaltungsplan Ihrer Aufzugsanlage/n.
EN
13015
In der Europäischen Norm 13015 wurde festgelegt, wie
eine qualifizierte Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen
erfolgen muss, und welche Anforderungen an das Wartungsunternehmen
gestellt werden.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
trägt der Eigentümer oder Betreiber von Aufzugsanlagen
die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand derselben.
Störungsbeseitigung
Ein Ausfall
der Aufzugsanlage ist der Albtraum eines Gebäudebetreibers.
Um
einen schnellen und unkomplizierten Wiederanlauf zu
ermöglichen, haben wir eigens hierfür einen
Notdienst für Sie eingerichtet.
Der
Umfang dieser Leistungen ist variabel und kann so
individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Sie
können wählen zwischen:
Variante
1
Werktags innerhalb der Arbeitszeit von 8:00 bis 17:00
Uhr.
Wird die Störung außerhalb der Arbeitszeit
gemeldet, so erfolgt der Einsatz umgehend am darauffolgenden
Werktag.
Variante
2
Mit einem Wartungsvertrag, inklusive der Störungsbeseitigung,
sind die Störungseinsätze in der Zeit von
8:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen enthalten.
Außerhalb dieser Arbeitszeit liegende Einsätze
werden direkt ausgeführt. Es entstehen hierfür
Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze.
Einsätze
für Störungsbeseitigungen werden nach unseren
Stundenverrechnungssätzen abgerechnet.
Details hierzu erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Bei allen Aufzugsanlagen, die durch uns betreut werden,
können wir individuell mit Ihnen eine Vereinbarung
über die Störungsbeseitigung in unserem
System hinterlegen.
Reparatur
Durch die
Nutzung der Aufzugsanlage werden permanent unterschiedliche
Baugruppen und Bauteile wie Bremsbacken, Führungsschuhe,
Seilrollen, Treibscheiben, Tragseile und Schmierstoffe
im Getriebe einem Verschleiß ausgesetzt.
Im
Rahmen der regelmäßigen und auf die Anlage
abgestimmten Wartungen werden diese Baugruppen und
Bauteile präventiv auf ihren Verschleiß
von uns überprüft.
Wird
eine Beschädigung, oder ein erforderlicher Tausch
bei der Wartung festgestellt, so erhalten Sie als
Anlagenbetreiber eine schriftliche Benachrichtigung,
ggf. ein Reparaturangebot, von uns.
Dies dient der vorbeugenden Schadensminderung und
Verringerung der Ausfallzeiten Ihrer Aufzugsanlage.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, Kleinreparaturen
bereits vertraglich mit uns zu vereinbaren.
Im
Falle von größeren Reparaturen erstellen
wir Ihnen ein Festpreisangebot oder unterbreiten Ihnen
Vorschläge für eine zweckmäßige
Modernisierungsmaßnahme.
Gern
erstellen wir Ihnen auch ohne Wartungsvertrag mit
uns ein unverbindliches und für sie kostenfreies
Reparaturangebot.
Notruf
/ Personenbefreiung
Ein
Ausfall der Aufzugsanlage im laufenden Betrieb kann
auch bei sachgerechter Nutzung und präventiver
Wartung eintreten, zum Beispiel bedingt durch einen
Stromausfall.
Oberste
Priorität hat die schnelle Befreiung von eventuell
eingeschlossenen Personen. Umsichtiges Handeln unter
Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen ist jetzt gefragt,
um schnellstmöglich die Personen zu befreien
und den reibungslosen Betrieb wieder zu gewährleisten.
Zu unserem Service gehört eine permanente Erreichbarkeit
von Helfern, die über das Fernnotrufsystem im
Aufzug bei Bedarf schnell zur Stelle sind und alles
Nötige unternehmen, um die Eingeschlossenen aus
ihrer Lage zu befreien.
Wir setzten die am Markt frei erhältlichen und
von verschiedenen Notrufzentralen aufzuschaltenden
Notrufsysteme ein.
Gern bieten wir Ihnen die Installation des Notrufes
zur Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale an.
Sie können ein Notrufsystem kaufen oder auch
mieten.
Die Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale geht einher
mit einer monatlichen Bereitschaftsgebühr.
Alle eingehenden Notrufe werden auf eine Notrufzentrale
weitergeleitet und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
protokolliert und bearbeitet.
Ein eingehender Notruf wird ohne Mitwirkung der eingeschlossenen
Person durch das Systemprotokoll inkl. aller dem Standort
zugehörigen Informationen in der Notrufzentrale
automatisch erkannt.
Bei Aufschaltung des Notrufes auf unsere zertifizierte
Notrufleitwarte, die 24 Stunden und 365 Tage besetzt
ist, können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Wir nehmen Ihnen die Verantwortung für die Personenbefreiung
ab. Anschließend suchen wir nach der Ursache
und beheben die Störung, damit Sie Ihre Aufzugsanlage
wieder wie gewohnt zuverlässig nutzen können.
Kontaktieren Sie uns, um Ihnen die Möglichkeiten
aufzuzeigen.