2.OG - Servicebüro








Servicebüro

Hier erfahren Sie mehr zu den Themen Wartung, Störungsbeseitigung, Reparatur und Notruf/Personenbefreiung.

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Wartung

Durch das Ineinandergreifen von mechanischen, elektronischen und elektrischen Bauteilen unterliegen Aufzüge, wie alle technischen Anlagen, einem betriebsbedingten Verschleiß.

Damit die Betriebssicherheit, eine geringe Ausfallzeit sowie die Werterhaltung an den Aufzügen gewährleistet werden kann, erfordert dies unterschiedliche, auf den Aufzug individuell angepasste Wartungsintervalle.

Zudem definieren gesetzliche Bestimmungen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Aufzug nach
dem Stand der Technik zu betreiben, zu überwachen und die erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachkundig durch- bzw. ausführen zu lassen.

Die Tätigkeiten, die bei einem Wartungsintervall ausgeführt werden, sind in der Europäischen Norm DIN EN 13015 verankert.
Dies ist der Leitfaden für die von uns angebotenen Wartungen.
Die Wartungszyklen und Vertragsgestaltung richten sich nach der Nutzungsart, der Frequentierung, den baulichen Gegebenheiten, dem Alter der Anlage und den Betreiberanforderungen.

Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen, auch unter Einbeziehung Ihrer Wünsche, ein maßgeschneidertes Angebot für den Instandhaltungsplan Ihrer Aufzugsanlage/n.




EN 13015
In der Europäischen Norm 13015 wurde festgelegt, wie eine qualifizierte Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen erfolgen muss, und welche Anforderungen an das Wartungsunternehmen gestellt werden.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der Eigentümer oder Betreiber von Aufzugsanlagen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand derselben.

Störungsbeseitigung

Ein Ausfall der Aufzugsanlage ist der Albtraum eines Gebäudebetreibers.

Um einen schnellen und unkomplizierten Wiederanlauf zu ermöglichen, haben wir eigens hierfür einen Notdienst für Sie eingerichtet.

Der Umfang dieser Leistungen ist variabel und kann so individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

Sie können wählen zwischen:

Variante 1
Werktags innerhalb der Arbeitszeit von 8:00 bis 17:00 Uhr.
Wird die Störung außerhalb der Arbeitszeit gemeldet, so erfolgt der Einsatz umgehend am darauffolgenden Werktag.

Variante 2
Mit einem Wartungsvertrag, inklusive der Störungsbeseitigung, sind die Störungseinsätze in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen enthalten.
Außerhalb dieser Arbeitszeit liegende Einsätze werden direkt ausgeführt. Es entstehen hierfür Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze.

Einsätze für Störungsbeseitigungen werden nach unseren Stundenverrechnungssätzen abgerechnet.
Details hierzu erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Bei allen Aufzugsanlagen, die durch uns betreut werden, können wir individuell mit Ihnen eine Vereinbarung über die Störungsbeseitigung in unserem System hinterlegen.








Reparatur

Durch die Nutzung der Aufzugsanlage werden permanent unterschiedliche Baugruppen und Bauteile wie Bremsbacken, Führungsschuhe, Seilrollen, Treibscheiben, Tragseile und Schmierstoffe im Getriebe einem Verschleiß ausgesetzt.

Im Rahmen der regelmäßigen und auf die Anlage abgestimmten Wartungen werden diese Baugruppen und Bauteile präventiv auf ihren Verschleiß von uns überprüft.

Wird eine Beschädigung, oder ein erforderlicher Tausch bei der Wartung festgestellt, so erhalten Sie als Anlagenbetreiber eine schriftliche Benachrichtigung, ggf. ein Reparaturangebot, von uns.
Dies dient der vorbeugenden Schadensminderung und Verringerung der Ausfallzeiten Ihrer Aufzugsanlage. Es besteht für Sie die Möglichkeit, Kleinreparaturen bereits vertraglich mit uns zu vereinbaren.

Im Falle von größeren Reparaturen erstellen wir Ihnen ein Festpreisangebot oder unterbreiten Ihnen Vorschläge für eine zweckmäßige Modernisierungsmaßnahme.

Gern erstellen wir Ihnen auch ohne Wartungsvertrag mit uns ein unverbindliches und für sie kostenfreies Reparaturangebot.







Notruf / Personenbefreiung

Ein Ausfall der Aufzugsanlage im laufenden Betrieb kann auch bei sachgerechter Nutzung und präventiver Wartung eintreten, zum Beispiel bedingt durch einen Stromausfall.

Oberste Priorität hat die schnelle Befreiung von eventuell eingeschlossenen Personen. Umsichtiges Handeln unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen ist jetzt gefragt, um schnellstmöglich die Personen zu befreien und den reibungslosen Betrieb wieder zu gewährleisten.
Zu unserem Service gehört eine permanente Erreichbarkeit von Helfern, die über das Fernnotrufsystem im Aufzug bei Bedarf schnell zur Stelle sind und alles Nötige unternehmen, um die Eingeschlossenen aus ihrer Lage zu befreien.
Wir setzten die am Markt frei erhältlichen und von verschiedenen Notrufzentralen aufzuschaltenden Notrufsysteme ein.

Gern bieten wir Ihnen die Installation des Notrufes zur Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale an.
Sie können ein Notrufsystem kaufen oder auch mieten.
Die Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale geht einher mit einer monatlichen Bereitschaftsgebühr.
Alle eingehenden Notrufe werden auf eine Notrufzentrale weitergeleitet und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend protokolliert und bearbeitet.

Ein eingehender Notruf wird ohne Mitwirkung der eingeschlossenen Person durch das Systemprotokoll inkl. aller dem Standort zugehörigen Informationen in der Notrufzentrale automatisch erkannt.

Bei Aufschaltung des Notrufes auf unsere zertifizierte Notrufleitwarte, die 24 Stunden und 365 Tage besetzt ist, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Wir nehmen Ihnen die Verantwortung für die Personenbefreiung ab. Anschließend suchen wir nach der Ursache und beheben die Störung, damit Sie Ihre Aufzugsanlage wieder wie gewohnt zuverlässig nutzen können.

Kontaktieren Sie uns, um Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen.

































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